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   BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95   

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https://dejure.org/1995,11791
BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95 (https://dejure.org/1995,11791)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1995 - XI B 54/95 (https://dejure.org/1995,11791)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1995 - XI B 54/95 (https://dejure.org/1995,11791)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95
    Selbst bei Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises des Richters darauf, daß seine Äußerung auf einer lediglich vorläufigen (persönlichen) Meinungsbildung beruhe, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der Berichterstatter hätte sich bereits endgültig fest gelegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256; vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526).
  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95
    Doch selbst wenn ein Verstoß gegen das Verfahrensrecht vorgelegen hätte, führte dieser Verstoß nicht ohne weiteres zur Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308).
  • BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, weil dieser sich vor

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95
    Selbst bei Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises des Richters darauf, daß seine Äußerung auf einer lediglich vorläufigen (persönlichen) Meinungsbildung beruhe, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der Berichterstatter hätte sich bereits endgültig fest gelegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256; vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526).
  • BFH, 25.01.1996 - X B 130/95

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Hinweise auf

    Den richterlichen Meinungsbekundungen müssen indes nicht stets und ausnahmslos ausdrückliche salvatorische Klauseln etwa des Inhalts beigefügt werden, es bleibe nicht nur die Entscheidung des Spruchkörpers vorbehalten, sondern auch die eigene Auffassung stehe unter dem Vorbehalt besserer Rechtserkenntnis (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256; in BFH/NV 1995, 526, 528; vom 28. September 1995 XI B 54/95, BFH/NV 1996, 235).
  • BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, der nunmehr laut Geschäftsverteilungsplan

    Gemäß § 94 FGO i. V. m. § 160 Abs. 4 Satz 2 ZPO kann das Gericht von der Aufnahme eines bestimmten Vorgangs ins Protokoll absehen, wenn es auf dessen Feststellung nicht ankommt (BFH-Beschluß vom 28. September 1995 XI B 54/95, BFH/NV 1996, 235).
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